Silvercrest SWK 360 A1 Operating Instructions And Safety Instructions page 69

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Personelle Bestimmbarkeit
Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn festgestellt werden kann, dass eine bestimmte Person
zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war. Die Identifikation kann dabei auch über ein
personenbezogenes Kennzeichen, wie z. B. das Fahrzeugkennzeichen, erfolgen. Eine personelle
Bestimmbarkeit von Personen ist unbedingt zu vermeiden.
Überwachungskameras am Arbeitsplatz
Die Überwachung am Arbeitsplatz untersteht in Deutschland besonders strengen Auflagen. Arbeit-
geber sollten auf Überwachungskameras am Arbeitsplatz vollständig verzichten, solange eine
mögliche Rechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
Überwachungskameras im Straßenverkehr
Bei Überwachungskameras mit Blick auf den Straßenverkehr empfiehlt es sich, den Standort der
Kameras und den Bildausschnitt so zu konfigurieren, dass durch die Aufnahmen die Verkehrsteil-
nehmer nicht über die Autonummer bestimmbar sind. Auch Fahrzeugaufschriften können zu einer
Bestimmbarkeit der Verkehrsteilnehmer führen.
Hinweispflicht
Ist eine Identifikation von Personen nicht auszuschließen, muss ein Hinweis auf die Überwachungs-
kamera an allen Zugangswegen zum Aufnahmebereich gut erkennbar aufgestellt sein. Passanten
müssen zudem darüber informiert werden, dass sie mit dem Betreten des Aufnahmebereichs ihre
Einwilligung zur Aufnahme der Bilder erteilen und dass sie im Falle der Verweigerung der Einwil-
ligung die Aufnahme vermeiden können, indem sie den Bereich nicht betreten. Hierbei ist auf die
Freiwilligkeit der Erklärung zu achten. Befindet sich die Kamera an einer Stelle, die Betroffene
passieren müssen, um zum Ziel zu gelangen (z. B. am Eingang einer Sehenswürdigkeit), so liegt
mangels Freiwilligkeit keine wirksame Einwilligung vor.
Beachten Sie zu möglichen Verletzungen von Rechten Dritter immer die gesetzlichen Bestimmungen
des jeweiligen Einsatzlandes.
DE │ AT │ CH
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SWK 360 A1

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