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Hitachi PMML0524 Instruction Manual page 12

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Zusätzliches Sicherheitshandbuch für eine Klimaanlage und eine Wärmepumpe mit
R32-Kältemittel gemäß IEC 60335-2-40:2018
2. Wartung
2-1. Wartungspersonal
• Jede Person, die mit Kältemittelkreisläufen arbeitet, muss von
einer branchenweit akzeptierten Zulassungsstelle zertifiziert
sein und die Fähigkeit zum sicheren Umgang mit Kältemitteln
nachweisen können.
• Die Wartung darf nur gemäß Herstellerempfehlungen
erfolgen. Wartungs- und Reparaturverfahren, für die mehrere
Personen erforderlich sind, müssen unter Aufsicht der Person
durchgeführt werden, die im Umgang mit entzündlichen
Kältemitteln geschult ist.
• Die Wartung darf nur gemäß Herstellerempfehlungen erfolgen.
2-2. Überprüfung des Bereichs
• Bevor Arbeiten an System mit entzündbaren Kältemitteln
vorgenommen werden, müssen Sicherheitsprüfungen
durchgeführt werden, damit das Entzündungsrisiko möglichst
gering ist. Bei einer Reparatur des Kühlsystems müssen die
Vorsichtsmaßnahmen 2-2 bis 2-10 vor Arbeiten am System
befolgt werden.
2-3. Vorgehensweise
• Die Arbeiten müssen im Rahmen eines kontrollierten
Verfahrens vorgenommen werden, damit während der
Durchführung der Arbeiten das Risiko durch Entstehen von
entzündlichem Gas oder Dampf möglichst gering ist.
2-4. Arbeitsbereich
• Wartungspersonal und sonstige Personen im Arbeitsbereich
müssen hinsichtlich der ausgeführten Aufgaben geschult
sein. Arbeiten in engen Räumen sollten möglichst vermieden
werden. Der Bereich um den Arbeitsplatz muss abgetrennt
sein. Vergewissern Sie sich, dass die Bedingungen innerhalb
des Bereichs durch die Kontrolle entflammbaren Materials
sicher gemacht wurden.
2-5. Prüfung auf Kältemittel
• Der Bereich muss vor und während Arbeiten mit einem
geeigneten Kältemittel-Detektor geprüft werden, um
sicherzustellen, dass der Techniker sich dem Vorliegen einer
potenziell entzündbaren Atmosphäre bewusst ist.
• Die Leckage-Erkennungsausrüstung muss für den Einsatz
mit entzündbaren Kältemitteln geeignet sein, d. h. funkenfrei,
ordnungsgemäß abgedichtet oder eigensicher.
2-6. Vorhandensein eines Feuerlöschers
• Falls Heißarbeiten an der Klimaanlage oder zugehörigen
Teilen durchgeführt werden müssen, muss geeignete
Feuerlöschausrüstung griffbereit sein.
• Angrenzend an den Ladebereich muss ein Pulver- oder CO
Feuerlöscher griffbereit sein.
2-7. Keine Zündquellen
• Personen, die Arbeiten an Klimasystemen durchführen, bei
denen Rohre freigelegt werden, die entzündbares Kältemittel
enthalten oder enthalten haben, dürfen keine Zündquellen so
verwenden, dass eine Brand- oder Explosionsgefahr besteht.
• Mögliche Zündquellen einschließlich Zigarettenrauchen
sollten sich ausreichend entfernt von den Bereichen für
Montage, Reparatur und Entsorgung befinden, da bei diesen
Tätigkeiten möglicherweise entzündbares Kältemittel in die
Umgebung gelangen kann.
• Bevor Arbeiten durchgeführt werden, muss der Bereich
um die Ausrüstung geprüft werden, damit sichergestellt ist,
dass keine Brandgefahr oder Entzündungsrisiken vorliegen.
„Rauchen verboten"-Schilder müssen ausgehängt sein.
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PMML0524 rev.2 - 01/2021
VORSICHT
2-8. Belüftete Bereiche
• Vergewissern Sie sich, dass der Bereich offen ist und
ausreichend belüftet wird, bevor Sie auf das System
zugreifen oder Lötarbeiten durchführen.
• Während Arbeiten durchgeführt werden, muss weiterhin ein
ausreichender Belüftungsgrad gewährleistet sein.
• Die Belüftung sollte freigesetztes Kältemittel sicher verteilen
und vorzugsweise nach außen in die Atmosphäre ausstoßen.
2-9. Überprüfungen der Kältemittelausrüstung
• Beim Austausch von Elektroteilen muss darauf geachtet
werden, dass sie für den vorgesehenen Zweck geeignet sind
und den technischen Vorgaben entsprechen.
• Den Wartungsrichtlinien des Herstellers muss jederzeit Folge
geleistet werden.
• Wenden Sie sich im Zweifelsfall zwecks Hilfestellung an die
technische Abteilung des Herstellers.
• Folgende Prüfungen müssen bei allen Installationen mit
entzündbaren Kältemitteln durchgeführt werden.
– Die Ladungsgröße muss der Raumgröße entsprechen, in
der die Teile montiert werden, die Kältemittel enthalten.
– Die Belüftungsvorrichtungen und Auslässe müssen
ordnungsgemäß funktionieren und müssen freiliegen.
– Wenn ein indirekter Kühlkreislauf eingesetzt wird, muss
der zweite Kreislauf auf Vorliegen von Kältemittel geprüft
werden.
• Kennzeichnungen an Geräten müssen sichtbar und leserlich
sein. Unleserliche Kennzeichnungen und Schilder müssen
korrigiert werden.
• Kältemittelrohre oder -komponenten werden in einer Position
montiert, in der sie möglichst keiner Substanz ausgesetzt
sind, die bei den Kältemittel enthaltenden Komponenten zu
Korrosion führt, sofern die Komponenten nicht aus einem
Material bestehen, das grundsätzlich resistent gegenüber
Korrosion ist oder dagegen geschützt ist.
2-10. Prüfungen an Elektrogeräten
• Reparaturen und Wartungen an Elektroteilen müssen
Sicherheitsprüfungen und Bauteilprüfungen umfassen.
• Wenn ein Fehler vorliegt, durch den die Sicherheit
beeinträchtigt sein könnte, darf an den Stromkreis keine
Spannungsversorgung angeschlossen werden, bis das
Problem behoben ist.
• Wenn der Fehler nicht direkt korrigiert werden kann,
der Betrieb jedoch fortgesetzt werden muss, ist eine
angemessene vorübergehende Lösung einzusetzen.
• Dies muss dem Eigentümer des Geräts gemeldet werden,
damit alle Parteien darüber informiert werden.
• Zu den Sicherheitsprüfungen vor Inbetriebnahme gehören:
– die Kondensatoren müssen entladen sein: dies muss auf
sichere Weise geschehen, damit keine Funkenbildung
-
auftritt.
2
– Während des Aufladens, der Gewinnung oder des
Ablassens dürfen keine stromführenden Elektroteile und
Kabel freigelegt sein.
– Die Erdung muss durchgängig sein.
3. Reparaturen an abgedichteten Komponenten
• Während Reparaturarbeiten an abgedichteten Komponenten
müssen alle Stromquellen getrennt werden, bevor
abgedichtete Abdeckungen usw. entfernt werden.
• Ist zur Durchführung der Wartung eine Stromquelle
erforderlich, muss sich am kritischsten Punkt eine
durchgängig aktive Leckageerkennungsvorrichtung befinden,
damit vor einer potenziellen Gefahrensituation gewarnt
werden kann.

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