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Panasonic TY-CC10W Operating Instructions Manual page 154

Communication camera
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GARANTIEBEDINGUNGEN ÖSTERREICH
Die Panasonic Austria, eine Niederlassung der Panasonic Marketing Europe GmbH. leistet durch ihre
autorisierten Servicepartner eine Garantie auf Ersatzteile und Arbeitslohn wie nachstehend angeführt:
Audio und Hifi Geräte
Camcorder
Car Media
Color TV/Rückprojektions TV
Plasma TV/LCD TV (Consumer)
DECT Telefone
Digitale Cameras
DVD Player/Recorder
Haushaltsgeräte
LCD Projektoren (Consumer)
Personal Care Produkte
Settop Box / AVHDD
Videorecorder
Für Vorführgeräte gilt eine Garantiezeit von 12 Monaten.
Die Garantie beginnt mit dem Tag des Kaufes beim Fachhändler. Sie wird in der Form geleistet, dass
nach Maßgabe der Panasonic Austria Teile, die nachweislich aufgrund von Fabrikations und Material
fehlern defekt geworden sind, ausgetauscht oder repariert werden. Eine Verlängerung der Garantie
entsteht dadurch nicht. Austauschteile gehen in das Eigentum der Panasonic Austria über. Durch diese
Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung oder
Schadenersatz, nicht begründet.
Falls das Gerät zum Zwecke der Reparatur transportiert wird, geschieht dies auf Gefahr und Kosten
des Auftraggebers.
Ausgenommen von der Garantieleistung sind:
a) Schäden, die auf lokale Verhältnisse, wie Fehler in der Installation, Brand, Blitzschlag etc. zurück
zuführen sind.
b) Schäden durch Eingriffe von Personen, die von der Panasonic Austria nicht ermächtigt sind.
c) Geräte, bei denen die Fabrikations Nummer entfernt oder zerstört worden ist.
d) Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, z.B. Anschluß an eine falsche Netz
spannung oder Stromart, und Schäden durch fahrlässige Behandlung oder Mißbrauch.
e) Batterien und Akkumulatoren, einschließlich Folgeschäden durch den Gebrauch von defekten oder
überalterten Batterien bzw. Akkumulatoren
f) Verschleißteile und Verbrauchsmaterial.
g) Projektor Lampen; hier erfolgt kostenloser Ersatz lediglich innerhalb der ersten 90 Tage oder – falls
dies eher eintritt 500 Betriebsstunden ab erster Inbetriebnahme laut Betriebsstundenzähler im
Gerät; der Austausch hat durch einen von uns autorisierten Servicepartner zu erfolgen.
h) Geräte, die gewerblich genutzt werden.
i) Schäden durch anormale Betriebsbedingungen wie Tabak und Zigarettenrauch, Fett wie ver
dunstete Speiseöle und Staub.
j) alle Arten von Bruchschäden.
Die Garantieleistung kann über den verkaufenden Fachhändler in Anspruch genommen werden. Ihm
steht in diesen Fällen unsere Service Organisation zur Verfügung. Selbstverständlich können auch Sie
als Endverbraucher diese Service Organisation direkt in Anspruch nehmen.
Die Garantiezeit bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
Zum Nachweis von Garantieansprüchen ist der vollständig mit der Fabrikations Nummer und dem
Kaufdatum ausgefüllte Garantieschein einzusenden, sowie der vollständig ausgefüllte Kaufbeleg.
Selbstverständlich können Sie Garantieleistungen auch in Anspruch nehmen, wenn Sie das Gerät in
andere Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder die Türkei
verbringen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die zuständige Vertriebsgesellschaft.
Diese Garantie besteht zusätzlich und beeinträchtigt in keiner Weise gesetzliche oder andere
Rechte von Endverbrauchern. Bitte bewahren Sie Ihre Garantiekarte mit Ihrem Kaufbeleg auf.
Panasonic Austria, eine Niederlassung der Panasonic Marketing Europe GmbH
Panasonic Austria +43 ( 1 ) 610 80
Panasonic Service +43 ( 1 ) 961 66 33
www.panasonic.at
20
24 Monate
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